RISIKEN ERKENNEN – RICHTIG HANDELN

Seit Inkrafttreten des StaRUG ist die Krisenfrüherkennung keine kaufmännische Empfehlung mehr — sie ist gesetzliche Pflicht. § 1 StaRUG verpflichtet die Geschäftsleiter haftungsbeschränkter Unternehmen, bestandsgefährdende Entwicklungen fortlaufend zu überwachen, geeignete Gegenmaßnahmen zu ergreifen und den Aufsichtsorganen unverzüglich Bericht zu erstatten.

Was abstrakt klingt, hat in der Praxis erhebliche Konsequenzen: Wer kein funktionierendes Krisenfrüherkennungssystem vorhält, kein Risikomanagement etabliert und seine Überwachungspflichten nicht dokumentiert, haftet im Krisenfall persönlich — gegenüber Gesellschaftern, Gläubigern und im Insolvenzfall auch gegenüber dem Insolvenzverwalter.

Die entscheidende Frage ist nicht nur, ob ein Unternehmen gerettet werden kann. Sondern ob die handelnden Personen ihre gesetzlichen Pflichten erfüllt haben — und ob sie das nachweisen können.

CAPCOUNT begleitet Geschäftsführer und Gesellschafter durch alle Phasen: vom Aufbau eines belastbaren Frühwarnsystems über die Bewertung kritischer Entwicklungen bis zur Begleitung in der akuten Krise. Analytisch präzise, rechtssicher dokumentiert und mit dem klaren Blick für das, was in Ihrer Situation tatsächlich möglich ist.

Unsere Leistungen im Überblick

Aufbau eines Krisenfrüherkennungssystems nach § 1 StaRUG Wir entwickeln und implementieren ein systematisches Krisenfrüherkennungssystem, das den gesetzlichen Anforderungen genügt und im Tagesgeschäft tatsächlich funktioniert. Dazu gehören die Identifikation relevanter Frühwarnindikatoren, die Definition von Schwellenwerten, der Aufbau von Monitoringprozessen und die Verankerung in der Berichtsstruktur an Geschäftsführung und Aufsichtsorgane.

Risikomanagementsystem & Risikoinventar Wir analysieren systematisch die wesentlichen Risiken Ihres Unternehmens — operativ, finanziell, rechtlich und marktbezogen — und entwickeln ein praktikables Risikomanagementsystem. Ziel ist nicht ein Compliance-Dokument für die Schublade, sondern ein Werkzeug, das Entscheidungen tatsächlich unterstützt und im Ernstfall den Nachweis der Pflichterfüllung ermöglicht.

Frühwarnindikatoren & Bestandsgefährdungsanalyse Wir definieren mit Ihnen die quantitativen und qualitativen Indikatoren, an denen sich eine bestandsgefährdende Entwicklung im Sinne des StaRUG erkennen lässt — und etablieren die Prozesse, die sicherstellen, dass diese Indikatoren auch tatsächlich beobachtet und ausgewertet werden.

Haftungsanalyse für Geschäftsleiter & Aufsichtsorgane Wir analysieren die spezifischen Haftungsrisiken für Geschäftsführer, Vorstände, Beiräte und Aufsichtsräte in der konkreten Unternehmenssituation — auf Grundlage von § 1 StaRUG, § 43 GmbHG, § 93 AktG und den insolvenzrechtlichen Vorschriften. Wir zeigen auf, welche Pflichten bestehen, welche Dokumentation erforderlich ist und welche Schritte zur Reduzierung persönlicher Haftung geboten sind.

D&O-relevante Dokumentation Persönliche Haftung entsteht oft nicht durch falsche Entscheidungen — sondern durch fehlende Dokumentation richtiger Entscheidungen. Wir stellen sicher, dass Pflichterfüllung, Prüfschritte, Entscheidungsgrundlagen und Beschlüsse so dokumentiert sind, dass sie im Ernstfall vor Gericht und gegenüber D&O-Versicherern verteidigbar sind.

Prüfung der Insolvenzreife Wir prüfen systematisch, ob Zahlungsunfähigkeit oder Überschuldung im rechtlichen Sinne vorliegen — auf Basis einer belastbaren Analyse von Liquiditätsstatus, Vermögenslage und Fortführungsperspektive. Das Ergebnis ist keine Meinung, sondern eine dokumentierte Entscheidungsgrundlage.

IDW S11 — Prüfung der Insolvenzantragspflicht Die Feststellung, ob eine Insolvenzantragspflicht besteht, erfordert methodische Sorgfalt und nachvollziehbare Dokumentation. Wir erstellen IDW S11-konforme Gutachten, die vor Geschäftsführern, Gesellschaftern, Banken und im Zweifel auch vor Gerichten standhalten.

Fortführungsprognose Wir beurteilen, ob die Fortführung des Unternehmens überwiegend wahrscheinlich ist — als Grundlage für die Überschuldungsprüfung, für Bankgespräche und für die interne Entscheidungsfindung.

Sanierungskonzept nach IDW S6 Wenn Handlungsbedarf besteht, braucht es mehr als eine Situationsbeschreibung. Wir erstellen strukturierte Sanierungskonzepte, die Krisenursachen analysieren, Maßnahmen ableiten und die Sanierungsfähigkeit belastbar begründen — als Grundlage für Finanzierungsgespräche, Gesellschafterentscheidungen und Verhandlungen mit Gläubigern.

Beratung zu Handlungsoptionen Nicht jede Krise endet in der Regelinsolvenz — und nicht jede sollte es. Wir strukturieren Ihre Optionen: StaRUG-Restrukturierungsverfahren, Schutzschirmverfahren, Eigenverwaltung oder klassisches Insolvenzverfahren. Wir erläutern, was jede Option bedeutet, welche Voraussetzungen sie hat und welche Konsequenzen für Geschäftsführer, Gesellschafter und das Unternehmen damit verbunden sind.

Begleitung von Gesellschafterversammlungen in der Krise Krisenversammlungen stellen besondere Anforderungen an Vorbereitung, Moderation und Beschlussfassung. Wir bereiten diese Versammlungen inhaltlich vor, strukturieren die Entscheidungsvorlagen und begleiten die Sitzung — damit Beschlüsse rechtssicher gefasst und belastbar dokumentiert werden.

Gläubigerverhandlungen Ob Banken, Lieferanten, Finanzamt oder Sozialversicherungsträger — wir begleiten und strukturieren Verhandlungen mit Gläubigern. Ziel ist es, Handlungsspielräume zu erhalten, Zahlungsaufschübe zu vereinbaren und eine geordnete Lösung zu ermöglichen, bevor Eskalation unvermeidbar wird.

Koordination mit Insolvenzverwaltern und Sachwaltern Wenn ein Verfahren unvermeidbar ist, kommt es auf reibungslose Zusammenarbeit an. Wir koordinieren die Schnittstelle zwischen Unternehmensführung und Insolvenzverwalter bzw. Sachwalter — damit das Verfahren geordnet läuft und die Interessen des Unternehmens und seiner Organe gewahrt bleiben.

Typische Situationen, in denen wir unterstützen

Unternehmen ohne etabliertes Krisenfrüherkennungssystem, Aufsichtsorgane mit Sorge um die Erfüllung ihrer Überwachungspflichten, Geschäftsführer in Vorbereitung kritischer Entscheidungen, Liquiditätsengpässe mit unklarem Ausgang, drohende Zahlungsunfähigkeit, Unsicherheit über den Überschuldungsstatus, Gesellschafterkonflikte in der Krise, Bankengespräche ohne belastbare Grundlage, auslaufende Kreditlinien oder die Frage, ob ein laufendes Sanierungsprogramm noch ausreicht.

Besonders relevant ist unser Einsatz, wenn Geschäftsführer und Gesellschafter persönliche Haftungsrisiken erkennen — und diese aktiv reduzieren wollen, bevor der Handlungsspielraum sich schließt.

Die gesetzliche Pflicht zur Krisenfrüherkennung ist kein Selbstzweck. Sie ist die Voraussetzung dafür, dass Sie als Geschäftsleiter oder Gesellschafter handlungsfähig bleiben — wirtschaftlich, rechtlich und persönlich. Wenn Sie wissen wollen, wo Ihr Unternehmen und Sie selbst stehen, sprechen Sie mit uns. Vertraulich, konkret und ohne Umwege.

Wir erbringen keine Services, wir lösen das Problem.

Sprechen Sie mit uns über Ihre Situation.

Direkt, vertraulich und auf Augenhöhe. Wir hören zu, stellen die richtigen Fragen und geben Ihnen eine erste fundierte Einschätzung möglicher Handlungsoptionen.