Wir retten Lebenswerke

Als Unternehmer haben Sie Ihr Lebenswerk über Jahre aufgebaut, mit Einsatz, Verantwortung und oft auch persönlichem Risiko. Wenn das Unternehmen in eine akute Krise gerät, steht all das auf dem Spiel. In dieser Situation brauchen Sie keinen Berater, der sich erst einarbeitet, sondern einen Experten, der versteht, wie Krisensituationen funktionieren. Wir kennen diese Situationen aus langjähriger Praxis: Gläubigergespräche, die über Nacht eskalieren. Hausbanken, die ihre Linien überdenken. Geschäftsführer, die zwischen Handlungsdruck und Haftungsrisiko abwägen müssen. Wir helfen Ihnen bei:

Prüfung von Insolvenzantragspflichten
Wenn die Liquidität eng wird, stellen sich Haftungsfragen schnell und dringend. Wir prüfen, ob und ab wann eine Insolvenzantragspflicht besteht. Damit schaffen wir die rechtliche Klarheit, die Sie als Geschäftsführer oder Gesellschafter in dieser Situation zwingend benötigen.

Prüfung von Sanierungsoptionen
Bei frühzeitiger Krisenerkennung besteht die Chance, aus verschiedenen Sanierungsoptionen wählen zu können. Wir erstellen entsprechende Optionsanalysen und vergleichen die verschiedenen Sanierungsansätze im konkreten Anwendungsfall. Wir berechnen vorab die Sanierungseffekte und -kosten der einzelnen Ansätze und geben Ihnen Empfehlungen für das weitere Vorgehen.

Erstellung von Fortbestehensprognosen (IDW S11) und Sanierungsgutachten (IDW S6)
Banken, Gläubiger und Gerichte verlangen belastbare Grundlagen. Wir erstellen fundierte Fortbestehensprognosen nach IDW S11 sowie vollständige Sanierungsgutachten nach IDW S6 — methodisch sauber, argumentativ überzeugend und gerichtsfest.

Vorbereitung und Durchführung von präventiven Restrukturierungsmaßnahmen (StaRUG)
Das StaRUG bietet die Möglichkeit, Verbindlichkeiten außerhalb eines formellen Insolvenzverfahrens zu restrukturieren — diskret, kontrolliert und ohne die operativen Verwerfungen einer Insolvenz. Wir begleiten Sie durch den gesamten Prozess: von der Vorbereitung des Restrukturierungsplans bis zur gerichtlichen Bestätigung.

Vorbereitung und Durchführung von Eigenverwaltungs- bzw. Schutzschirmverfahren (ESUG)
Eigenverwaltung und Schutzschirmverfahren ermöglichen es, die Kontrolle über das Unternehmen zu behalten — auch im Insolvenzfall. Wir bereiten diese Verfahren sorgfältig vor, begleiten die Antragstellung und stehen Ihnen als erfahrene kaufmännische Sparringspartner während des gesamten Verfahrens zur Seite. Für die juristische Begleitung haben wir ein fachlich versiertes Netzwerk von Rechtsanwälten.

Erstellung von Insolvenzplänen sowie kaufmännische Begleitung von Insolvenzverfahren
Ein gut strukturierter Insolvenzplan ist häufig der entscheidende Hebel für eine erfolgreiche Sanierung oder einen geordneten Neustart. Wir erstellen Insolvenzpläne, die Gläubigerinteressen und Fortführungsperspektive in Einklang bringen — und begleiten das Verfahren kaufmännisch bis zum Abschluss.

Wenn die Krise mit Bordmitteln nicht mehr zu lösen ist, brauchen Sie jemanden, der diese Situationen kennt — nicht aus dem Lehrbuch, sondern aus der Praxis. Wir bringen das Restrukturierungs-Knowhow und die Erfahrung mit, die es braucht, um auch in extremen Drucksituationen handlungsfähig zu bleiben. Unser Ziel ist es, Ihr Unternehmen in ruhiges Fahrwasser zu führen und Ihr Lebenswerk zu sichern. Wenn eine Insolvenz unvermeidbar ist, begleiten wir Sie durch ein bestens vorbereitetes, eigenverwaltetes Verfahren — mit klarer Fortführungsperspektive und dem Anspruch, das Unternehmen als Ganzes zu erhalten.

Wenn Sie wissen wollen, welche Sanierungsoptionen für Ihr Unternehmen geeignet und anwendbar sind, sprechen Sie uns an.

Wir erbringen keine Services, wir lösen das Problem.

Sprechen Sie mit uns über Ihre Situation.

Direkt, vertraulich und auf Augenhöhe. Wir hören zu, stellen die richtigen Fragen und geben Ihnen eine erste fundierte Einschätzung möglicher Handlungsoptionen.